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Gutachten


Als unabhängiger Sachverständiger für Bauschäden erstelle ich private Gutachten. Hierdurch können bei Schäden und Mängeln an Gebäuden sowohl die Ursache wie auch der Verursacher festgestellt und die Kosten der Beseitigung ermittelt werden.

Mit diesem Gutachten oder einer Beweissicherung hat man eine solide Basis, um weitere Schritte erfolgreich zu begehen. Ein kurzes aber fundiertes Gutachten ermöglicht u. U. schon im Vorfeld eine Einigung der Beteiligten.

Schon bei der Inaugenscheinnahme kann festgestellt werden, ob ein juristisches Vorgehen überhaupt sinnvoll ist.

Vor dem Gang zum Anwalt (und um so mehr, falls schon geschehen) ist eine fachliche Klärung der Ursachen und Verursacher ratsam. Eine Beratung kostet lediglich den Bruchteil dessen, was eine mögliche, selbst teilweise Niederlage bei Gericht an Auslagen verursacht!


Bleibt nach fachlicher Prüfung nur der juristische Weg mit anschließendem Gang vor Gericht, gilt jedes von einer Partei vorab beauftragte Gutachten, (z. B. zur Beweissicherung) als Parteigutachten, egal ob es von einem Privatgutachter oder öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen verfasst wurde.

Sollte auch hier keine Einigung möglich sein, wird das Gericht selbst einen unparteiischen Gutachter bestellen. Dieser wird auf keinen Fall derjenige sein, der zuvor das Privatgutachten verfasst hat.

Dabei ist es besonders wichtig, die Formulierung des vom Richter verfassten Beweisbeschluss auf Plausibilität und Sinngehalt zu überprüfen. Der gerichtlich beauftragte Sachverständige darf nämlich nur das überprüfen, was hier formuliert worden ist. Häufig geht eben dieser Beweisbeschluss mangels richterlicher Sachkenntnis an der eigentlichen Sache vorbei, mit dem Erfolg, dass das Gutachten unbrauchbar und/oder der Prozess verloren ist.

Übrigens sollten auch gerichtlich bestellte Gutachter wie auch private Gutachter der Gegenseite bei einer Inaugenscheinnahme auf jeden Fall von einem qualifizierten Fachmann begleitet werden, damit auch die tatsächlich relevanten Ursachen ermittelt werden. Dies hat sich in der Praxis leider als absolut notwendig erwiesen.

Als Alternative gibt es noch die Möglichkeit eine neutrale Mediation durchzuführen.

Siehe auch unsere -> Baurecht Seite

  • Preise - Honorare

    Honorarkosten Gutachten 138,-- € je Stunde inkl. MwSt.,
    zzgl. Fahrtkosten gem. Honoraraufstellung

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