In der MaBV wird geregelt, welche Rechte und Pflichten der Bauträger und Erwerber haben. Interessant sind besonders die Zahlungspläne.
Diese Verordnung gilt z. B. dann, wenn Sie ein Objekt komplett mit Grundstück vom gleichen Verkäufer erwerben. Hierbei muss der Kaufvertrag von einem Notar aufgesetzt und begleitet werden.
Im Gegensatz zu einfachen Werkverträgen, die ausreichen, wenn Ihnen das Grundstück bereits gehört und Sie lediglich schlüsselfertig bauen lassen.
-> zur Makler- und Bauträgerverordnung